Schließzeiten über die Feiertage 2025 Frohe Weihnachten und guten Rutsch ins Jahr 2026!

Ein herausforderndes Jahr geht zu Ende. Das Team der IG Metall Göppingen-Geislingen wünscht Euch und Euren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2026. Letzter Bürotag ist in diesem Jahr der 18. Dezember – bis 16 Uhr. Ab 7. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Euch da!

Schließzeiten Weihnachten 2025

8. Dezember 2025 8. Dezember 2025


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Büro ist vom 19.12.2025 bis 07.01.2026 geschlossen.

In dieser Zeit können keine Rechtsberatungen durchgeführt werden oder Unterlagen persönlich abgegeben werden. 

Telefonische Hotline bei dringenden rechtlichen Fragen:

In dringenden Fällen steht aber unsere telefonische Hotline an folgenden Tagen unter der Nummer: +49 160 5331 259 zur Verfügung:

  • 22.12.2025, 10:00 bis 15:00 Uhr
  • 29.12.2025, 10:00 bis 15:00 Uhr
  • 30.12.2025, 10:00 bis 15:00 Uhr
  • 02.01.2026, 10:00 bis 15:00 Uhr

Hilfe bei rechtlichen Fragen:
Sollten während der Schließzeiten der IG Metall Göppingen-Geislingen dringende rechtliche Fragen aufploppen, wendet Euch bitten an den DGB-Rechtsschutz in Göppingen 
(Anschrift: Poststr. 14a, 73033 Göppingen).

Der DGB-Rechtsschutz in Göppingen ist telefonisch unter der der Rufnummer +49 7161 9646510 oder per E-Mail an goeppingen@dgbrechtsschutz.de zu erreichen.

Der DGB-Rechtsschutz hat folgende Öffnungszeiten:

Montag:              08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:           08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:          09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:     08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag:               08:00 – 12:00 Uhr

Während der Feiertage ist der DGB Rechtsschutz in Göppingen nicht besetzt am:

  • 24.12.25 bis 26.12.25 sowie vom
  • 30.12.25 bis 02.01.26

In dringenden Fällen, wenn Fristablauf droht, kann auch alternativ eine Klage direkt über die Rechtsantragstelle nach Terminvereinbarung eingereicht werden: 

  • Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Stuttgart (Tel.: 0711-218520),
  • Rechtsantragsstelle des des Arbeitsgerichts Kammern Aalen (Tel.: 07361-9149700)
  • Rechtsantragsstelle des des Sozialgerichts Ulm (0731-189 2396 o. 0731-189 2394),
  • Rechtsantragsstelle des des Sozialgerichts Stuttgart (0711-892300) und
  • Rechtsantragsstelle des des Verwaltungsgerichts Stuttgart (0711-6673-6920)

Teilweise stehen auf der jeweiligen Homepage der Gerichte auch schon Formulare zur Klageerhebung zur Verfügung.

Widerspruch kann direkt fristwahrend persönlich oder per Fax bei der Behörde eingereicht werden, welche den Bescheid erlassen hat (Krankenkasse, Landratsamt, Jobcenter etc). Widersprüche per E-Mail sind unzulässig.


Auftrecht gehen_Weihnachtsedition